Rechtsprechung
BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 17 Abs. 2 JGG
Schädliche Neigungen (Abgrenzung zur Reifeverzögerung; falsch verstandene Kameradschaft; spontane Beteiligung an Straftaten Dritter); Zumessung der Jugendstrafe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB
Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 2 JGG, § 22 StGB, § 23 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB
Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen - Wolters Kluwer
Erforderlichkeit erheblicher Anlagemängel und Erziehungsmängel für die Annahme schädlicher Neigungen; Fehlende Begründung für eine vom Angeklagten geübte, falsch verstandene Kameradschaft als schädliche Neigung
- rewis.io
Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen
- ra.de
- rewis.io
Verhängung einer Jugendstrafe: Notwendige Begründung der Annahme schädlicher Neigungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erforderlichkeit erheblicher Anlagemängel und Erziehungsmängel für die Annahme schädlicher Neigungen; Fehlende Begründung für eine vom Angeklagten geübte falsch verstandene Kameradschaft als schädliche Neigung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 07.10.2009 - 604 Ks 40/08
- BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 387
- StV 2011, 581
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10
a) Hierfür sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel erforderlich, die in aller Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH NStZ 2010, 280, 281).Auch wenn die Jugendkammer in nicht zu beanstandender Weise die Notwendigkeit von Verhängung von Jugendstrafe auch auf die Schuldschwere gestützt hat, ist nicht auszuschließen, dass sich die bisher von den Feststellungen nicht getragene Annahme schädlicher Neigungen bei der Bemessung der Jugendstrafe zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt hat (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.).
- BGH, 09.06.2009 - 5 StR 55/09
Schädliche Neigungen (Vorliegen zum Zeitpunkt des Urteils; Beweiswürdigung); …
Auszug aus BGH, 20.07.2010 - 5 StR 199/10
a) Hierfür sind erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel erforderlich, die in aller Regel nur bejaht werden können, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren (…BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 5 m.w.N.; BGH NStZ 2010, 280, 281).
- OLG Hamm, 11.06.2013 - 5 RVs 32/13
Manifestation des Zueignungswillens bei Unterschlagung; Voraussetzungen für die …
Sie können in der Regel nur bejaht werden, wenn erhebliche Persönlichkeitsmängel schon vor der Tat, wenn auch verborgen, angelegt waren und noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 5 StR 55/09 - Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 199/10 -).